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   BFH, 21.07.2000 - V B 57/00   

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https://dejure.org/2000,10931
BFH, 21.07.2000 - V B 57/00 (https://dejure.org/2000,10931)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2000 - V B 57/00 (https://dejure.org/2000,10931)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - V B 57/00 (https://dejure.org/2000,10931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Kompostierungsanlage - Fördermittel - Zusätzliches Entgelt - Gegenleistung - Umsatzsteuer

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3, § 118 Abs. 2
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fördermittel für Kompostierungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

    Auszug aus BFH, 21.07.2000 - V B 57/00
    Die Klägerin hält die Frage für grundsätzlich bedeutsam, ob jegliches irgendwie geartetes Interesse ausreiche, um ein umsatzsteuerliches Leistungsverhältnis zu bejahen oder ob man nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94 (Mohr, Slg. 1996 I-959, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1996, 119 mit Stimmen in der Literatur --Widmann, UR 1996, 120--) in den meisten Fällen bei der Zuwendung öffentlicher Mittel mangels eines konkret bestimmbaren Vorteils des Zahlenden zur Nichtsteuerbarkeit kommen müsse.

    Soweit die Klägerin geltend macht, die Revision sei wegen Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des EuGH in Mohr, Slg. 1996, I-959, UR 1996, 119 und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Januar 1997 V R 133/93 (BFHE 182, 413, BStBl II 1997, 335) zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), entspricht die Beschwerdebegründung nicht den formellen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 63, m.w.N.).

  • BFH, 30.01.1997 - V R 133/93

    Brachlegung von Ackerflächen nach Fördergesetz (DDR) vom 6. Juli 1990 ist nicht

    Auszug aus BFH, 21.07.2000 - V B 57/00
    Soweit die Klägerin geltend macht, die Revision sei wegen Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des EuGH in Mohr, Slg. 1996, I-959, UR 1996, 119 und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Januar 1997 V R 133/93 (BFHE 182, 413, BStBl II 1997, 335) zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), entspricht die Beschwerdebegründung nicht den formellen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 63, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 21.07.2000 - V B 57/00
    Die Klägerin bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und keine abstrakten Rechtssätze aus den bezeichneten Entscheidungen des EuGH und des BFH so genau, dass aufgrund der gegenübergestellten Rechtssätze erkennbar wird, dass sie unvereinbar sind (vgl. zu den Anforderungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 21.07.2000 - V B 57/00
    Die Klägerin bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und keine abstrakten Rechtssätze aus den bezeichneten Entscheidungen des EuGH und des BFH so genau, dass aufgrund der gegenübergestellten Rechtssätze erkennbar wird, dass sie unvereinbar sind (vgl. zu den Anforderungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • FG Sachsen, 08.06.2006 - 3 K 2006/03

    Zuschüsse der Stadt an einen eingetragenen Verein für die Vorbereitung und

    Bejaht wurde der erforderliche Leistungsaustausch bei Zuschüssen der öffentlichen Hand für die Übernahme der Tierkörperbeseitigung auf ihrem Gebiet durch eine Firma (Urteil vom 4. Juni 1992, BFH/NV 1993, 276), für die Errichtung eines Parkhauses, durch das auch für die Allgemeinheit Parkplätze entstanden (Urteil vom 13. November 1997, V R 11/97, BStBl II 1998, 169 ), bei der Weiterreichung von Fördermitteln einer Kommune an eine Firma, die eine Deponie auf dem Gebiet der Kommune betrieb (Urteil vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71 ), für die Errichtung einer Entsorgungsanlage auf dem Gebiet der zur Entsorgung verpflichteten Kommune (Urteil vom 21. Juli 2000 V B 57/00, BFH/NV 2001, 212 ) und bei der Bezuschussung für den Bau einer Kläranlage durch die örtlich hierfür zuständige Gemeinde (Urteil vom 20. Dezember 2001, V R 81/99, BStBl II 2003, 213 ).
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